Warum zahlt man Kurabgabe?

Was ist der Sinn der Kurabgabe? Was passiert mit dem Geld? Welche Vorteile habe ich durch die Kurkarte? Hier gibt es kurze Erläuterungen zu der Kurabgabe:

Einen angenehmen Urlaub zu bieten, ist ohne finanziellen Aufwand nicht zu realisieren. Damit ein idyllisch-ruhiger oder ein sportlich-aktiver Urlaub erst möglich wird, ist es nötig eine Kurabgabe zu erheben. Touristische Dienstleistungen, die Realisierung kultureller und sportlicher Veranstaltungen werden durch die Kurabgabe erst möglich.

Weitere Beispiele für eine Kurabgabe:

  1. Saubere und sichere Strände, die Aufsicht durch Rettungsschwimmer der DLRG und die kostenlose Nutzung der öffentlichen Toilette
  2. Bei Vorlage der Kurkarte bekommen Sie bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen oft eine Ermäßigung
  3. Die Lesehalle im Kurzentrum steht Ihnen unentgeltlich zur Verfügung
  4. Bei Ausflügen auf die Nachbarinseln oder aufs Festland, z. B. Büsum gilt Ihre Kurkarte und es wird Ihnen ein kostenfreier Strandeintritt bzw. Besuch einer Kureinrichtung ermöglicht.

Höhe der Kurabgabe:

01.06. - 30.09.
01.11. - 14.12.

und

16.01. - 14.03.

übrige Zeit
1,80 Euro
kurabgabefrei
1,00 Euro

Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis:

ab 50 % : 50 %

ab 100 % : kurabgabefrei